Steuern

Steuer FormulareSteuern die Sie nach mit einer Geschäftsgründung bezahlen müssen: Als Selbständiger müssen Sie ihre eigenen Steuern und Versicherungen bezahlen. Diese Phase ist für viele Gründer meist sehr schwer, besonders betroffen sind diejenigen mit wenig Startkapital. Melden Sie Ihr Unternehmen umgehend beim Finanzamt an. Das Finanzamt sieht sich Ihre Unterlagen ein, sobald Sie Ihr Unternehmen gegründet haben. Bis auf den letzten Euro werden Ihre angegebenen Zahlen kontrolliert, was lästig sein könnte. Spätestens einige Wochen nach der Unternehmensgründung erhalten Sie einen Fragenbogen des Finanzamts. Hier werden relevanten Daten des Unternehmens abgefragt. Der Vorteil aber ist, dass  Ihnen dies die Möglichkeit gibt Ihre Buchhaltung genauer zu analysieren und frühzeitig finanzielle Lücken anzupassen. Manchmal wird auch klar, dass Sie die falsche Rechtform gewählt haben, die zu einer höheren Steuerlast führen wird. Zu diesem Zeitpunkt ist es aber bereits zu spät. Deshalb sollten Sie vor der Gründung Ihres Unternehmens einen Steuerberater kontaktieren. Er wird Sie hinsichtlich der Auswirkungen unterschiedlicher Finanzierungsarten, Abschreibungs- und Rechtformen beraten. Dies hilft Ihnen, die Steuerlast zu minimieren, oder auf ein minimales zu begrenzen. Ein kompetenter Steuerberater ist für eine Existenzgründung unverzichtbar. Schliessen Sie Ihn so früh wie möglich in Ihr Vorhaben ein.

Es gibt verschiedene Arten von Steuern, mit denen Sie zu tun haben:
Einkommensteuer: Alle Einkünfte müssen versteuert werden, zum Beispiel Renteneinkünfte, Einkünfte aus Gewerbebetriebe, Kapitalvermögen, selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit usw.. Einkommen allerdings, die unter einem bestimmten Betrag liegen, müssen nicht versteuert werden. Behinderte und sonstige Personengruppe bekommen Freibeträge. Für mehr Informationen wenden Sie sich  an Ihr zuständiges Finanzamt oder an das Bundeszentralamt für Steuer.

Umsatzsteuer: Diese Steuer muss bezahlt werden, wenn der Umsatz eines Unternehmens eine bestimmte Grenze übersteigt. Kleinunternehmer deren Umsatz in einem Kalenderjahr €17.500 nicht übersteigen, brauchen keine Umsatzsteuer bezahlen. Einmalig im laufenden Kalenderjahr darf der Umsatz bis zu €50.000 betragen, ohne das Sie Umsatzsteuer bezahlen müssen. Es gibt keine Vorsteuerregelung die hier zu beachten wäre, allerdings sind einige Nachteile vorhanden, die Versicht auf die Sonderregelung ist 5 Jahre gebunden. 

Körperschaftsteuer: Personengesellschaften könnte lediglich von Privatpersonen oder Unternehmen, oder von Beiden aufgebaut sein.  Der Körperschaftsteuer wird von Personengesellschaften die lediglich von Unternehmen aufgebaut sind. Besteuert werden sämtliche Einkünfte, die aus der Körperschaft innerhalb des Kalenderjahrs bezogen wurden (genauso wie die Einkommensteuer). Der Gewinn wird durch das Ergebnis der Bilanzierung nach dem Handelsgesetzbuch ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen hängt von den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und der Körperschaftssteuergesetze ab.

Gewerbesteuer: jeder Gewerbebetrieb muss jährlich eine Gewerbesteuer bezahlen, Ausnahmen sind Freiberufler wie Anwälte, Ärzte, Journalisten, Architeckten, Gemeinnützige Organisationen, Forstwirtschaften usw.. Sie müssen die Versicherung Ihres Unternehmens selbst bezahlen. Dies wird anhand Ihrer Einkünfte berechnet. Es gibt aber auch hier Ausnahmen. Kontaktieren Sie Ihre Versicherungsunternehmen für weitere Informationen.